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(Stand: 24.11.24, Adresse: http://www.grammiweb.de/informativ/vorbereitung/domain.shtml)

 

Worauf Sie bei der Namenswahl achten sollten

Die eigene Domain

Vor der Registrierung einer eigenen Domain steht wohl beinahe jeder vor der Qual der Wahl: Welchen Namen wähle ich für meine Homepage? Aus scheinbar unendlich vielen Möglichkeiten muss nur die Passende herausgesucht werden und schon ist man "drin - so einfach ist das". Aber ganz so einfach ist es nun auch wieder nicht.

Immer wieder werden bei der Namenswahl Fehler gemacht, die als Konsequenz teuer werden können - wenn nämlich die gewählte Adresse gegen deutsches Recht verstößt. Streitigkeiten hierzu sind an der Tagesordnung - meist werden sie außergerichtlich gelöst, mitunter werden aber auch regelrechte "Schlachten" mit juristischen Mitteln um horrende Summen gefochten.

Wir haben einige Regeln gesammelt, die Ihnen helfen sollen, diesen Problemen vorzubeugen.

Problemfälle

Zu Problemen können Namen führen, die als Markenname beim Deutschen Patentamt in München registriert wurden. Hierzu zählen neben den eigentlichen Marken ("Pentium") auch Firmennamen ("Intel"). Unter den Begriff "Marke" fallen neben den herkömmlich bekannten Markennamen auch die Titel von Büchern, Zeitschriften, Filmen und vergleichbaren Produkten. Heißen Sie zufälligerweise Intel oder Stern, gibt der Gesetzgeber dem bekannteren Namen, in diesem Falle also dem Unternehmen, den Vorrang.

Apropos Gesetzgeber: Staatliche Einrichtungen wie die Landeszentralbank oder die Polizei sind ebenfalls rechtlich geschützt und können nicht registriert werden. Auch Städtenamen sind von der Registrierung ausgenommen. Das eigene Kfz-Kennzeichen kann aufgrund der Urheberschaft des Staates nicht als Internetadresse gewählt werden.

Namen von lebenden oder verstorbenen Personen stehen unter dem Schutz des Namensrechts. Hierbei hat nur der Namensinhaber das Recht, seinen Namen zu vermarkten, sprich eine Domain hierauf anzumelden.

Grenzfälle stellen die Tippfehler-Domains dar. Viele Internetanbieter hoffen auf zu hastiges Tippen und unbemerkte Fehler bei der Adresseingabe und haben sich Domains registrieren lassen, die namentlich nur unwesentliche Unterschiede vorweisen (zum Beispiel www.yahou.de). Diese Adressen können nach deutschem Recht vom eigentlichen Namensgeber gefordert werden.

Unproblematische Namenswünsche

Ohne rechtliche Konsequenzen bleiben im Regelfall Domainnamen, die auf den persönlichen Vor- und Zunamen lauten. Auch der Phantasie entsprungene Adressen wie www.grammiweb.de können ohne Probleme registriert werden und sind dann im Normfall nicht mehr rechtlich angreifbar. Auch wer die Domain auf den Namen des eigenen Unternehmens oder auf allgemeingebräuchliche Begriffe anmeldet, hat nichts zu fürchten - solange der Name nicht gegen das Markenrecht verstößt.

Viele weitere Informationen zum Thema "Domainregistrierung" können Sie beim deutschen Registrator DENIC finden. Hier können Sie auch prüfen, ob Domainnamen bereits vergeben wurden.

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