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Seitengestaltung für Sehbehinderte

Artikel 3 des Grundgesetzes besagt: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Was sich so einfach liest, wird gerade im Internet häufig vergessen. Dabei würde das Einhalten einiger einfacher Regeln schon Abhilfe und Mehrwert schaffen.

Diese Grundregeln kommen zum einen Seh- und motorisch Behinderten entgegen, zum anderen aber auch dem normalsehenden Besucher, denn was die einen als optimal lesbar empfinden, werden die anderen sicherlich ebenfalls begrüßen.

Da die so genannten "Screen Reader" Grafiken nicht lesen können und statt dessen nur deren ALT-Bezeichnung wiedergeben, sollte man bei der Erstellung von Seitenlayouts auf dieses Problem achten und folgende Grundsätze berücksichtigen:

Verweise sollten einige kleine Grundbedingungen erfüllen, die nicht nur motorisch Behinderten und Blinden zugute kommen, sondern auch Nichtbehinderten die Navigation erleichtern:

Auch bei der Typographie sind einige Punkte von hoher Relevanz, die leicht umgesetzt werden können:

Neben diesen grundlegenden Punkten können sehbehinderten Besuchern und motorisch Behinderten auch noch andere Hilfestellungen gegeben werden:

 

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