(Stand: 05.12.24, Adresse: http://www.grammiweb.de/informativ/etrade/ecomm7.shtml)
Schutzpflichten des Homepagebetreibers
Datenschutz
Oberstes Gebot ist der Schutz der persönlichen Daten des Besuchers. So können zwar Angaben ausgewertet und weiterverwendet werden, es muss jedoch vorher explizit darauf hingewiesen werden (Übrigens ist eine Erklärung zum Datenschutz auch eine vertrauensbildende Maßnahme, die nicht unterschätzt werden sollte). Daten dürfen nicht ohne Wissen bzw. Einverständnis des Besuchers weitergegeben oder zweckentfremdet verwendet werden. Besonderes Augenmerk auf die Sicherung der Angaben ist hinsichtlich der Sensibilität derselben zu richten: Je persönlicher die Daten (Kreditkartennummern, Bankverbindungen, etc...), desto höher sollte die Sicherung sein.
Personalisierung
Gewerbliche Homepages müssen mit einem Impressum, in dem der Betreiber inklusive postalischer Anschrift angegeben wird, versehen werden.
Internetangebot
Das Internetangebot muss so realisiert werden, dass Besuchern bei bestimmungsgemäßer Nutzung kein Schaden entstehen kann. So muss zum Download angebotene Software hinsichtlich Virenbefall geprüft und die Übertragung sensibler Daten gegen Hacker gesichert werden.
Folgen von Pflichtverletzungen
Werden die Pflichten schuldhaft verletzt, kann ein Homepagebetreiber kostenintensiv abgemahnt oder auf Schadensersatz verklagt werden.
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