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(Stand: 22.11.24, Adresse: http://www.grammiweb.de/informativ/etrade/ecomm6.shtml)

 

Preisangaben im Internet

Da im Internet nicht nachvollziehbar ist, wer ein Angebot zu lesen bekommt, müssen Preisangaben auf allgemein zugänglichen Seiten brutto, also inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwert- oder Umsatzsteuer, gemacht werden. Dies schreibt der Gesetzgeber vor, um eine Vergleichbarkeit aller Preise gewährleisten zu können.

Hierbei sind alle Preisbestandteile in den Bruttopreis einzurechnen, dem Kunden muss also ein Gesamtpreis geboten werden. Dieser Gesamtpreis kann natürlich durch optional angebotene Leistungen ergänzt werden, die separat aufgeführt werden können. So wäre beispielsweise eine Homepageerstellung eine Dienstleistung, die durch das zusätzliche Einbinden von Kontaktformularen oder das Erstellen eines Werbebanners aufgewertet werden kann, wobei diese Leistungen reine Optionen wären. In diesem Falle könnte ein Angebot die eigentliche Erstellung beinhalten und um Aufpreise für die möglichen Erweiterungen ergänzt werden.

Zusatzkosten wie etwa für Versand und Verpackung sind in einem Angebot zu berücksichtigen und auszuweisen. Auch hierbei können natürlich Optionen geboten werden, also zum Beispiel der Versand per Vorkasse, der günstiger ausfällt als der per Nachnahme, da hier die gebotenen Gebühren entfallen, oder der Versand per Email, durch den die Transportkosten entfallen.

Gewerbetreibenden können Nettopreise offeriert werden, wenn diese auf nur für diese zugänglichen Seiten gefunden werden können. Das kann eine Email sein, die zweifellos an ein Unternehmen gerichtet ist, oder ein per Passwortschutz zugänglicher Bereich im Internet. Das Passwort für diese Bereiche sollte nur an Kunden oder Interessenten vergeben werden, die sich durch einen Gewerbenachweis oder einen Handelsregisterauszug als Gewerbetreibende identifiziert haben.

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