(Stand: 22.12.24, Adresse: http://www.grammiweb.de/faq/faq015.shtml)
Rechtliches zu Hyperlinks
Frage
Immer wieder hört man von Rechtsstreitigkeiten, wenn es um Hyperlinks auf andere Seiten geht. Mal will der "Gelinkte" gar nicht, dass auf ihn verwiesen wird, mal wird der "Linker" belangt, weil auf dem Verweisziel rechtswidriges zu finden ist. Wie sieht die rechtliche Lage dazu aus?
Antwort
Die Rechtslage ist eindeutig, jedoch ist zu erwarten, dass auch hier wieder gegenteilige Urteile aufkommen werden. Das Landgericht Lübeck kam im November 1998 bereits zu dem Schluss, dass es Anbietern nicht zuzumuten wäre, die Seiten, die sich hinter den Hyperlinks verbergen, auf rechtswidrige Inhalte zu prüfen. Solange eindeutig herausgestellt wird, dass das Ziel des Links nicht zum eigenen Webangebot gehört, kann also auf fremde Seiten verknüpft werden, wenn sich der Betreiber des Ziels nicht auf sein Persönlichkeitsrecht beruft und diesen Verweis unterbindet.
Anders sieht es aus, wenn sich der "Linker" den Inhalt der fremden Seiten geistig zu eigen macht oder wenn für den Internetnutzer nicht eindeutig ersichtlich ist, dass die Verknüpfung zu einem anderen Anbieter führt. In diesem Falle ist der Anbieter des Hyperlinks für die Inhalte des Ziels mitverantwortlich. (LG Lübeck, Urteil v. 24.11.1998 - 11S4/98)
Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte im Juni 1999 ferner fest, dass Betreiber von Internetseiten mit Verweisen rechnen müssen und somit grundsätzlich mit der Veröffentlichung einverstanden sein müssen. (OLG Düsseldorf, Urteil v. 29.6.1999 - 20U85/98)
Die sicherste und wahrscheinlich rechtlich unbedenklichste Methode ist wohl das Aufrufen eines Links in einem neuen Fenster.
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